Lisa Schrenk hat dieses wunderschöne Bild zu einer febs Stunde gemalt. Ich möchte mich recht herzlich bei Lisa mit einem Gutschein für Foto-Sticker von den Reitschulpferden bedanken!

FENA Prüfungen von Bundesfachverband für Reiten und Fahren

Kleines Hufeisen

Beim "Kleinen Hufeisen" FENA müssen die Kinder noch nicht selbständig reiten, sondern zeigen an der Longe, dass sie anreiten, parieren und leicht traben können. Dabei sollten sie wissen, wie die Zügel aufgenommen und gehalten werden. Die praktischen Aufgaben sind ebenfalls im Skriptum definiert und orientieren sich an Aspekten der Sicherheit rund um Stall und Reitbahn; die Kinder sollten also zeigen können, wie ein Pferd korrekt geführt und dabei gewendet wird und wie man es in die Box oder Reitbahn führt. Die Funktion des Panikhakens sollte ihnen ebenso bekannt sein wie das korrekte Anbinden, und sie sollten die Handgriffe beim Aufhalftern zeigen können. Erforderlich ist die LFV-Mitgliedschaft. Das Mindesalter für die Ablegung beträgt 6 Jahre.

Großes Hufeisen

Beim "Großen Hufeisen" (FENA) wird schon selbstständig geritten. Dabei sollte jeweils zwischen zwei Buchstaben die Gangart gewechselt werden können. Diagonale Handwechsel und die einfache Schlangenlinie werden im Schritt und Trab verlangt, und die "Grosse Tour" sowie die "Ganze Bahn" sollte im Galopp geritten werden. Ein Sprung über eine Cavaletti sollte kein Problem mehr sein. Erforderlich ist die LFV-Mitgliedschaft. Das Mindesalter für die Ablegung beträgt 6 Jahre.

Reiterpass (FENA) - ÖTO § 1404

Der Reiterpass (FENA) bescheinigt dem Inhaber, dass er in der Lage ist, ein Pferd im Gelände zu reiten
und die entsprechenden Vorschriften beherrscht.

 Voraussetzungen:

  • Vollendung des 8. Lebensjahres, wobei als Stichtag der 31. Dezember des Prüfungsjahres zählt;
  • Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein;
  • Positive Absolvierung der Sonderprüfung zum Reiterpass.

Sonderprüfung:

  • Dressur: Zu reiten ist die Dressuraufgabe R1, R2 oder R3;
  • Geländereiten: Zu reiten ist eine Geländestrecke von mind. 1000 m mit vier Hindernissen von mind. 70 cm Höhe, davon zwei natürliche Hindernisse;
  • Theorie: Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem 'FENA-Lehrbuch Pferdesport'.

Reiternadel (FENA) - ÖTO § 1405

Die Reiternadel FENA bescheinigt dem Inhaber, dass er in der Lage ist, ein Pferd auch in schwierigem Gelände und auf größere Distanzen zu reiten.


Voraussetzungen:

  • Besitz des Reiterpasses (FENA) seit wenigstens sechs Wochen;
  • Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein;
  • Positive Absolvierung der Sonderprüfung zur Reiternadel.

Sonderprüfung:

  • Dressur: Zu reiten ist die Dressuraufgabe A1 oder A3;
  • Springen/Geländereiten: Zu reiten ist ein Parcours von mind. 600 m mit sechs Hindernissen (Parcours- oder Geländehindernisse) von mind. 80 cm Höhe;
  • Theorie: Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem 'FENA-Lehrbuch Pferdesport'.

Das Westernreitzertifikat

Das Westernreitzertifikat (FENA) berechtigt zur Teilnahme an einem Westernturnier.

Voraussetzungen:

  • Vollendung des 8. Lebensjahres, wobei als Stichtag der 31. Dezember des Prüfungsjahres zählt;
  • Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein;
  • Positive Absolvierung der Sonderprüfung zum WRC.

Sonderprüfung:

  • 1. Praktische Prüfung: Zu reiten ist ein- oder beidhändig je nach Ausrüstung, unabhängig vom Alter des Pferdes. Die Teilprüfungen können auf verschiedenen Pferden abgelegt werden. Geritten wird eine Pleasure auf Ansage des Richters, wobei mindestens drei Teilnehmer gleichzeitig in der Bahn sein müssen, ein Kurz-Trail, bestehend aus drei Hindernissen, davon müssen zwei Pflichthindernisse sein, eine Reining L nach Wahl.

  • 2. Theoretische Prüfung: Pferd und Reiter, Umgang mit dem Pferd, Pferdekunde, Pferdehaltung und Fütterung, Pferdekrankheiten, Erste Hilfe, Verhalten im Gelände und im Straßenverkehr, Turnierangelegenheiten I und II, Pferdetransport, Jagd und Jäger, Westernreiten.

Wanderreiter-Abzeichen - ÖTO § 1406

Das Wanderreiter-Abzeichen bescheinigt dem Inhaber, daß er an mehrtägigen Wanderritten teilnehme und
dass
er sich im Gelände orientieren kann.

 

Voraussetzungen:

  • Besitz des Reiternadel (FENA);
  • Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein;
  • Vollendung des 16. Lebensjahres, wobei als Stichtag der 31. Dezember des Prüfungsjahres zählt;
  • Positive Absolvierung der Sonderprüfung zur Reiternadel.

Sonderprüfung:

  • Gangprüfung: Nach freiem Ermessen des Reiters soll das Pferd in einem Dressurviereck 20 x 40 m auf beiden Händen und in allen Grundgangarten mit den Anforderungen der Klasse A vorgestellt werden. Die Dauer der Prüfung beträgt sechs Minuten.
  • Geschicklichkeitsprüfung: Dies sind Springaufgaben (Überwinden von drei natürlichen Hindernissen unter denen sich ein Graben befinden muss), Geschicklichkeitsaufgaben (Verladen eines Pferdes, Öffnen eines Weidetores, Slalom etc.) und Pflichtübungen zu Pferd (Feststellen einer Marschzahl, Karte auf- und zufalten und in Tasche versorgen, Regenschutz anlegen). Jede Aufgabe ist innerhalb von fünf Minuten zu absolvieren. Überschreiten dieser Zeit, der dritte erfolglose Versuch eine der Aufgaben zu lösen, sowie Sturz führen zum Ausschluss
  • Orientierungsaufgabe: Im Gelände sollen auf einer nicht markierten Strecke mit einer Länge von 10 bis 15 km vier Geländepunkte nach Karte und Kompass gefunden werden.

Distanzreiterabzeichen

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